Umgang mit Behörden
Vom Inspektorat bewilligter Privatunterricht
Ein höflicher Umgang mit Behörden und Inspektoren...
Wir erachten es als ein Vorrecht, nicht als ein selbstverständliches Recht, dass wir unsere Kinder in der heutigen Zeit noch zu Hause unterrichten dürfen.
Unsere innere Haltung wird sich auch im Umgang mit Behörden, auch in brieflicher Form zeigen.
Ein Dank freut auch die Behörden und ihr Wohlwollen uns als "Homeschoolern" gegenüber hängt vielleicht auch ein wenig von unserer inneren Haltung und unserm Auftreten ihnen gegenüber ab.
Unser Inspektor sagte uns beim ersten Besuch, dass er gerne in einem halben Jahr einen kleinen Semesterbericht hätte.
Diesen Wunsch erfüllten wir ihm gerne.
Ohne Aufforderung informieren wir den Inspektor seither von uns aus zweimal jährlich, per Semesterende über den Lernstand der Kinder und senden ihm auch einen Excel-Plan, wo ersichtlich ist, was wir durchgenommen haben.
Wir fragten ihn vorher, ob Mail-Verkehr für ihn in Ordnung ist, was er bejahte. Regelmässig beantwortet er unser Mail mit Dateianhang positiv, worüber wir uns natürlich auch freuen ;-).
Semesterplan und Musterbrief
Pläne zum Gebrauch
Bestätigung an Schulkommission der Wohnsitzgemeinde im August
Wenn einmal die Bewilligung für "Privatunterricht" hat, muss sie im Kt. Bern nicht jedes Jahr neu beantragen.
Wer sie hat, hat sie, bis sie vom Inspektor entzogen
würde.
Bitte beachten: Jedes Jahr muss spätestens 4 Wochen nach Schuljahresbeginn (im August) einen Bestätigungs-Brief/E-Mail an den Schulkommissionspräsidenten der eigenen Wohnsitzgemeinde geschrieben werden, damit sie über den geplanten Privatunterricht informiert sind (mit Info-Kopie an das Inspektorat).